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News-Archiv | Artikel vom 15.01.2019

To-Do-Liste: Gut geschützt in den Winterurlaub

Kaum zu glauben: Im bundesweiten Vergleich leben in Hamburg prozentual die meisten Skifahrer. Fast 300.000 Hamburger gehen regelmäßig in die Loipe oder carven die Pisten hinab. Kein Wunder, dass sich Hamburg eigene Ski-Ferien anstelle von Osterferien leistet. In diesem Jahr sind sie auf den 4. bis 15. März terminiert. Aber auch in den anderen Bundesländern gibt es viele Wintersportfans.
Das gehört auf die To-Do-Liste:

  • Ausrüstung: Ob sich die eigene Skiausrüstung rechnet, hängt zum Beispiel von der Urlaubsdauer ab. Je länger, umso eher lohnt sich das eigenen Equipment. Bahn, Bus, PKW oder Flugzeug? Auch die Anreise spielt eine Rolle. Für eigene Ausrüstung spricht, dass man mehr Zeit zur Auswahl hat. Auch Individualisierung ist dann möglich. So soll es in Hamburg Ski-Fans geben, deren Bretter oder Board das St.-Pauli-Emblem oder die HSV-Raute ziert.
  • Fitness: Gezieltes Training hilft, Kondition, Beweglichkeit und Koordination zu verbessern. Experten raten, damit spätestens sechs Wochen vor dem Winterurlaub zu starten.
  • Reiseziel: Wohin die Reise geht, entscheidet nicht zuletzt der Geldbeutel. Die teuersten Skigebiete in Europa liegen im französischen Courchevel und im Schweizer Nobel-Ort Zermatt. Hier schlägt ein Tag Skiurlaub mit fast 150 Euro pro Person zu Buche – nur für Übernachtung in einer Unterkunft für mindestens vier Per­sonen und Skipass. In Österreich liegen die Kosten zwischen 74 Euro und 130 Euro pro Gast und Tag. Günstiger wird es in Polen und Tschechien, aber auch in einigen deutschen Destinationen.
  • Versicherung: Eine private Haft­pflichtversicherung ist immer wichtig – nicht nur im Urlaub. Geht es ins Ausland, gehört eine Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung ins Gepäck. Das gilt insbesondere für gesetzlich Krankenversicherte. Denn für den Arztbesuch, Medikamente oder einen Krankenhausaufenthalt innerhalb der EU zahlt die Krankenkasse meist nur den Betrag, der in Deutschland angefallen wäre. Bei vielen anderen Urlaubsländern besteht gar kein Anspruch. Auch privat Krankenversicherte profitieren von einer zusätzlichen Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung, denn sie kennt keine Selbst­behalte und erhält ggf. den Anspruch auf Erstattung für schadenfreie Jahre.



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