Seminar-Rücktrittkostenversicherung

Die Seminar Rücktrittkostenversicherung mit Einschluss von Covid-Schutz

Wenn Sie ein teures Seminar oder eine Sprachreise buchen und dann beispielsweise wegen Krankheit nicht teilnehmen können, so erhlaten Sie in der Regel die bezahlten Kosten nicht zurück. Sie können diese Situation jedoch über eine Seminar-Rücktrittkostenversicherung abdecken. Versichert sind dann nicht nur  eine unerwartet schwere Erkrankung von Ihnen selbst, sondern z.B. auch von Ihrem Ehepartner, Ihren Kindern oder Eltern. Ferner sind ein Großschäden an ihrem Hausrat durch Feuer oder Leitungswasser oder unerwarteter Eintritt von Arbeitslosigkeit versicherte Rücktrittsgründe.


Die ERGO-Seminar-Versicherung

Die Beiträge für die Rücktrittkostenversicherung der ERGO finden Sie in der folgenden Tabelle.
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall den "Ergänzungs-Schutz-Covid19" zu einem Beitrag von 19 € mitzubuchen, Er ergänzt ihren Versicherungsschutz bei Erkrannkung oder Tod aufgrund von Covid-19 und angeordenter Quarantäne.  Die Erweiterung gilt jedoch nicht für den Fall, dass die WHO eine andere, neue Pandemie ausruft und auch nicht, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus anderem Grund als Covid 19 aussprechen sollte. RR_fuer_Seminarkosten

Zusätzlich zu den Seminarkosten/Kosten eines  Sprachkurses können weitere Reiseleistungen wie z.B. An- /Rückreise oder Unterkunft mitversichert werden., sofern sie innerhalb des Zeitraumes von maximal 48 Stunden vor Beginn bis max. 48 Stunden nach Ende des Seminars liegen.

Zu den Risikopersonen
Versicherungsschutz für Sie besteht nicht nur, wenn Ihnen oder ihren Angehörigen ein versichertes Ereignis zustößt, wie eine schwere Erkrankung, sondern auch wenn Sie ein Seminar mit nöchstens drei weiteren Per­sonen zusammen gebucht haben, und einer dieser Per­sonen oder dieren Angehörigen ein versicherts Ereignis zustößt.

Zu Vorerkrankungen
Die unerwartete Verschlechterung einer Erkrankung, die bereits bei Abschluss der Versicherung bestand, ist nur versichert, wenn in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlung erfolgte (ausgenommen bleiben dabei Dialysen, Kontrolluntersuchungen, und regelmäßige Medikamenteneinnahme in eingestellter Dosis).

Wichtig: Es gibt eine Abschlussfrist. Sie können den Versicherungsschutz nur innerhalb von 30 Tagen vor dem planmäßigen Antritt des Seminars bzw. der ersten Reiseleistung buchen. Bei späterer Seminar-Buchung, muss der Versicherungsabschluss innerhalb der nächsten drei Werktage erfolgen.


Die verbindlichen Seminatversicherung-Bedingungen finden sie hier, die Bedingungen für den Covid-Ergänzungsschutz finden sie hier.

Hier können Sie den Versicherungsschutz online abschließen.>>